Die Legitimation oder Legitimierung (aus lat.: lex, legis = „Gesetz“, „Rechtfertigung“) bezeichnet:
juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis der Berechtigung
im Familienrecht bei Kindern das Erlangen der Rechtstellung der Ehelichkeit, siehe Ehelichkeitserklärung und Unehelichkeit
in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft) und Legitimationskettentheorie
in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen, vgl. Legitimität
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