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Pferdschaf schrieb am 14.2. 2018 um 11:02:12 Uhr über

lebendigbegrabenwerden

Wenn man das mit jmd macht, dann ist das bei uns kein Mord, sondern versuchter Totschlag bis fahrlässige Tötung. Das ist so, weil die Gefängnisse voll sind und der Täter, der sein Opfer begraben hat, auch erst 17 war. So geschehen bei Rastatt.
www.ka-news.de/region/baden-baden/Mann-lebendig-begraben-Anklage-gegen-zwei-junge-Maenner

Bemerkenswert diese Gesetzgebung, Völkermord ist ja auch erst dann Völkermord wenn eine bestimmte Gruppe von Menschen betroffen ist, d.h wenn Völkermord an mehreren Gruppen unterschiedlicher Herkunft stattfindet, so ist das laut Definition eben kein Völkermord. Das glaubt man nicht, ist aber so. So stehts im Römer Statut. Die WHO, die sich dem Übervölkerungsproblem weithin angenommen hat, kann niemals verurteilt werden, solange es das Römer Statut gibt. Darum muss der ICC verschwinden. Man sollte ein Steakhouse aus dem Fakehouse machen.

Den beiden Männern hat wohl der Anwalt geraten, zu sagen, dass man nicht wusste, dass der noch gar nich tot war, lebendig begraben zu werden ist eigentlich schlimmer als tot begraben zu werden.
Fahrlässige Tötung Pffff


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