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baumhaus schrieb am 3.7. 2012 um 23:44:27 Uhr überkonkludent |
Wenn Du in den öffentlichen Omnibus einsteigst, akzeptierst Du die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe ohne eine entsprechende Willenserklärung abgegeben zu haben. Dein Einsteigen allein reicht dann sozusagen als Willenserklärung aus. |
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