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Kah schrieb am 16.5. 2007 um 14:55:15 Uhr überknülle |
Wenn ich jetzt diese letztmalige Zahlungsaufforderung zu einem festen Ball knülle, sie dem an der Tür klingelnden Gerichtsvollzieher vor den Kopf werfe und dieser beim erschrockenen Rückwärtsschritt auch noch die Treppe hinabfällt, war meine Tat dann eine gefährliche Körperverletzung?
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