>Info zum Stichwort homosexuell-behindert | >diskutieren | >Permalink 
Glenda schrieb am 13.2. 2008 um 11:43:24 Uhr über

homosexuell-behindert

Als homosexuell-behindert gelten im Sinne des Gesetzgebers Personen beiderlei Geschlechts, deren Grad der Ausprägung ihrer geschlechtlichen Orientierung ein schwerwiegendes Hindernis bei der sozialen und beruflichen Integration darstellt und die nicht dem besonderen Schutz durch das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 unterliegen.


   User-Bewertung: +1
Wenn Dir diese Ratschläge auf den Keks gehen dann ignoriere sie einfach.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »homosexuell-behindert«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »homosexuell-behindert« | Hilfe | Startseite 
0.0044 (0.0025, 0.0006) sek. –– 858240131