HausdurchsuchungN sind oftmals weniger überraschend, als es Außenstehenden aus ihrer mythischen Erfahrung heraus erscheinen mag. Sie sind i.d.R. nur dann überraschend, wenn der Hausdurchsuchte kein Verbrechen begangen hat und demnach mit keiner Hausdurchsuchung rechnen muss bzw. wenn der Hausdurchsuchte ein dermaßen schändliches Verbrechen begangen hat, dass man nunmehr annehmen muss, er stelle eine Bedrohung für die staatliche Sicherheit und bürgerliche Ordnung dar...
... entgegen landläufigen Mutmaßungen MÜSSEN observierte und abgehörte Personen schriftlich über solches in Kenntnis gesetzt werden (was jedoch aus Gründen der Amtsverschleppung oftmals erst einige Wochen NACH erfolgter Observation geschieht). Aufgrund dieser Sachlage ist es nunmehr möglich, das potenziell belastende Material aus dem persönlichen Einflussbereich zu entfernen, da ausschließlich auf erfolgreiche Observationen hin, erst Hausdurchsuchungen ermöglicht werden.
Es ergibt sich in Folge dessen, dass bei Deliktarten, die NICHT die Zerstörung demokratischer Strukturen zunm Ziel haben, sich Hausdurchsuchen quasi »ankündigen«, sei es in Form postalischer Hinweise oder durch den simplen Umstand, dass im Vorfeld der angenommenen auf einen selber zielenden polizeilichen Überwachungsaktion Bekannte und andersweitig affilierte Personen verhaftet bzw. ihrerseits observiert werden.
Aus Erfahrung lässt sich nunmehr die Einsicht schöpfen, dass man aus Gründen der eigenen Sicherheit lieber einmal ordentlich »aufräumt« im eigenen Hausstand, als es darauf ankommen zu lassen ... auch ein benutztes Mischungsblatt und rote Augen sind Beweismaterial.
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