Es heißt, in der mittelstädtischen Rathausbehörde von F*** habe sich folgendes zugetragen: Angewiesen, bei der personellen Besetzung die vorgeschriebene Quote behinderter Mitarbeiter zu berücksichtigen, fand sich für die frei gewordene Datenverarbeitungsstelle eine mehrfachbehinderte Fachkraft, Frau Z., welche alle erforderlichen Qualifikationen mitbrachte. Da die junge Frau aufgrund des Schweregrads ihrer Behinderung auf einen Spezialrollstuhl angewiesen war, ergab sich das Problem, dass sie den hausinternen Personenfahrstuhl, der zur EDV–Zentrale im zweiten Stock führte, nicht benutzen konnte. Herr P., ein hinzugezogener Architekt, entwickelte schließlich in enger Zusammenarbeit mit der Behörde und der einzustellenden Frau eine sinnreiche Konstruktion, einem technisch anspruchsvollen Treppenlift nicht unähnlich, welcher aufgrund seiner Ausmaße nicht über die Haupttreppe, sondern über die Feuertreppe gelegt wurde. Baurechtliche Bestimmungen machten es notwendig, dass an zwei Stellen des Treppenhauses, an denen es im Brandfall durch den eventuell zu diesem Zeitpunkt dort befindlichen Rollstuhl zu einem Stau der Flüchtenden hätte kommen können, den Gang erweiternde Mauerdurchbrüche angelegt werden mussten. Dies machte den Umzug der Telefonzentrale, welche sich hinter einer der umzubauenden Stellen befand, notwendig. Die Umbauarbeiten zogen sich über drei Monate hin und trieben die Gesamtkosten der Maßnahmen, zunächst mit rund 30.000 Euro angesagt, auf den gut sechsfachen Betrag. In dieser Zeit hatten Frau Z. und der für den Umbau zuständige Architekt P. ihre gegenseitige Zuneigung entdeckt und annoncierten bereits einige Wochen darauf ihr Verlöbnis. Noch einmal einige Wochen später erhielt P. das Angebot, in einer ostdeutschen Großstadt das Amt eines Baudezernenten mit Schwerpunkt Behindertenintegration zu bekleiden, worauf er und die Z. aus F*** fortzogen und sich am Ort seiner neuen Arbeitsstelle niederließen.
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