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FlaschBier schrieb am 28.11. 2005 um 15:11:22 Uhr über

gekündigt

Einer Beamtin hatte man gekündigt, da sie 300 Telefongespräche in Höhe von 150 Euro zu einer Gewinnspielhotline versehentlich über die Amtsleitung anstatt über die Leitung für Privatgespräche geführt hatte. Normalerweise wird vor einem Privatgespräch eine Extrataste gewählt, was das folgende Telefonat als privat kennzeichnet und den Mitarbeitern ohne Probleme in Rechnung gestellt wird. Leider hatte diese Mitarbeiterin den Fehler gemacht, nach dem ersten Anruf einfach die Wahlwiederholung zu drücken, die allerdings die folgenden 300 Anrufe nicht, wie von ihr angenommen, automatisch wieder ihren Privatgesprächen zuordnet. Glück im Unglück: sie hatte den Jackpot in Höhe von 46000 Euro geknackt. Unglück im Glück: das Arbeitsamt zahlt ihr erst dann Arbeitslosengeld, wenn die Gewinnsumme entsprechend der monatliche Höhe, die sie vom Amt erhalten hätte, aufgebraucht ist. Und dies dauert noch über drei Jahre!



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