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Klaus schrieb am 25.1. 2005 um 22:37:05 Uhr über

gedankenverbrechen

Ich bin der Meinung, daß die Gedanken frei sind.
Damit erübrigt sich schon die Frage, ob Gedanken »verbrecherisch« sein können, denn dann wäre ja die Freiheit (der Gedanken) schon verbrecherisch.
Gedanken kommen und gehen auch sehr oft unbewußt, sodaß auch deswegen kein Verbrechen vorliegen kann, denn zu einem Verbrechen gehört immer ein Täter.
Jemanden als Täter zu beurteilen, der plötzlich von einem Gedanken erfasst wurde, wäre aber auch absurd.

Nicht einmal die Absicht, einen Gedanken zu verwirklichen kann verbrecherisch sein, denn eine Absicht schädigt zunächst mal niemanden (höchstens den Beabsichtigenden selbst in psychischer Hinsicht.

Einzig und allein die auf einen solchen Gedanken folgende Tat bzw. die Verbreitung solcher Gedanken
(was auch eine TAT) wäre - sehe ich als verbrecherisch an.



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