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voice recorder schrieb am 19.1. 2003 um 04:11:45 Uhr über

gats

men, ist fraglich. Die britische Hilfsorganisation Save the Children stellte z.B. fest, dass »die öffentliche Hand oftmals die Kosten für den Bau von Kliniken zur Behandlung ausländischer Patienten tragen muss« (Hilary 2001). Zudem würden die meist

privaten Kliniken qualifiziertes Personal aus dem öffentlichen System abziehen.


Mode 3 - Die Rechte der lnvestoren

Am rasanten Anstieg ausländischer Direktinvestitionen in den letzten zehn Jahren haben auch Entwicklungsländer partizipien. Während Dreiviertel der ausländischen Direktinvestitionen in Industrieländer fließen (im Jahr 2000 über 1 Bic). US$), entfällt das übrige Viertel vor allem auf einige größere Schwellenländer menhang mit Privatisierungen vormaliger Staatsbetriebe (UNC (im Jahr 2000 ca. 240 Mio. US$). Dies steht vor allem im Zusam

TAD 2001). Zwischen Zweidrittel und Dreiviertel der Investiti onsströme fließen wiederum in die Dienstleistungssektoren.
rnerziellen Präsenz von ausländischen Dienstleistungsanbieter Entsprechend verknüpfen Entwicklungsländer mit der kom

die größten Erwartungen. Diese beziehen sich vor allem auf de n Technologietransfer, das Management Know How, die Scha n

fung von Arbeitsplätzen und die Reduzierung von Devisenau f-
gaben für den Dienstleistungsimport s-
- Bei dieser Erbringungs-
form haben sie auch die größte Zahl an GATS-Verpflichtungen übernomrnen, die jedoch mit zahlreichen Beschränkungen versehen wurden. Denn es bedarf sehr spezifischer inländischer Auflagen, um ausländische Direktinvestitionen in für die eigene Entwicklung förderliche Bahnen zu lenken. Zu dem Set möglicher Auflagen gehören u.a. Bestimmungen über die Höhe ausländischer Beteiligungen, Quoten für die Einstellung einheimischer Arbeitskräfte oder die Verwendung inländischer Vorprodukte, der Zwang zu Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) mit lokalen Firmen, die Einhaltung bestimmter Gesetze zum Arbeits- oder Umweltschutz sowie Handels- und Zahlungsbilanzauflagen. Letztere sollen sicherstellen, dass keine außenwirtschaftlichen (Jngleichgewichte durch zu hohe Importe von Vorprodukten, zu hohe Devisenausgaben oder durch Rückführungen von Gewinnen im Zusammenhang mit den Investitic)nen entstehen (Sauv@/Wilkie 1999).

82 5@ Die Entwic lu länder i den GAT -Ver nd u gen

Derartige Investitionsauflagen sind aber der Dienstleistungsindustrie und den nördlichen Regierungen ein Dorn im Auge. So schreibt der Bundesverband der deutschen Industrie: »Deutsche Unternehmen sehen sich beim Auf- und Ausbau kommerzieller Präsenzen im Ausland in vielen Ländern jedoch mit Hemmnissen konfrontiert. Diese umfassen u.a. Beschränkungen bei der Gründung von Tochtergesellschaften bzw. beim Beteiligungserwerb, Verbot von Mehrheitsbeteiligungen, Zwang zu Joint Ventures mit lokalen Unternehmen, aufwendige Lizenzierungsverfahren, Verbot des Landerwerbs, zwangsvveiser Technologietransfer und vielfältige bürokratische Hemmnisse. Die laufenden GATS-Verhandlungen müssen nun dazu führen, dass nach Präsenzen im Ausland weiter abgebaut werden. Zusätzliche wie vor bestehende Hemmnisse zur Etablierung kommerzieller

Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten zur Gewährung der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen und zur inländerbehand-
Das sieht die Bundesregierung auch so und nennt als eines lung sind hierfür notwendig« (BDI 2001).

ihrervordringlichen Ziele bei den GATS-Verhandlungen die»Ausweitung von Liberalisierungszusagen in der für die deutsche Dienstleistungswirtschaft besonders wichtigen 3. GATS-Erbringungsart (kommerzielle Präsenz)« (Bundesregierung 2001).

Freiheit des Kapitalverkehrs

Dennoch sprechen Handelsexperten wie die OECD-Mitarbeiter SauvLs und Wilkie (1999: 18) davon, dass »die existierenden investitionsschutzbestimmungen des GATS jetzt schon recht stark sind« und im Rahmen der laufenden Neuverhandlung die »Investitionsfreundlichkeit der GATS-Regeln« noch verbessert werden könne. Dafür schlagen sie verschiedene Ansätze vor, wie z.B. die Aus@.,veitung der GATS-Definition von kommerzieller Präsenz. BegrüBenswert sei, dass das GATS bereits den Abbau handelsbeschränkender Maßnahmen umfasst, die sowohl vor als auch nach der Gründung einer Auslandsniederlassung auftreten. Jedoch könne die GATS-Definition auf eine Reihe weiterer, mit Investitionen einhergehender Bereiche ausgeweitet werden, so auf PortfolioInvestitionen (Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds etc.), Gewinnansprüche von Eigentümern, Besitzvon Grundstücken und andere Vermögensarten (ebd.: 16).

5 Die Ent icklungsländer in den GATS-Verhandlungen 83



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