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mcnep schrieb am 11.4. 2008 um 23:21:59 Uhr über

frischgefickt

Eine Frischgeficktheit im Sinne der Geficktheitsordnung liegt vor, wenn mindestens zwei Frischgeficktheitsanzeichen vorliegen, darunter:

- Schnaufen, Hecheln, Schnappatmung
- Kontrollverlust über mindestens fünf Sekunden
- Genitalinflammation, 'Mein-Penis-brennt'-Gefühl
- Weltverjeinung
- StundenlangeinePlattehören

Eine-auffällige-Erektion-in-der-Kölner-Straßenbahn und dieKnisterndenBettlaken können als Geficktheitsbeweis nicht herangezogen werden.


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