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ficki schrieb am 20.11. 2006 um 13:29:10 Uhr über

frühlingshaft

Frühlingshaft ist ein Konzept für einen neuen Ansatz im Bereich des Stafvollzug, der augenblicklich in NRW diskutiert wird. Frühlingshaft wird nur Januar bis März verhängt, und auch nur für Vergehen, die direkt im Zusammenhang mit der winterlichen Jahreszeit stehen. (Die Tatzeit liegt ja vor der Haftzeit), bspw. für Vergehen wie: Schneemannabfackeln oder Tannenbaumzwischendiebeinewerfen.


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