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Christine schrieb am 16.4. 2017 um 08:47:26 Uhr über

finsterst

Aus der Rubrik »Gebt das Hanf frei«: Nebenwirkung heißt neuerdings Zusatznutzen und soll per Mischpreisbildung erfasst werden. Wird also eine andere Nebenwirkung des Verordneten bei dir ausgelastet, bezahlst du dem Anbieter über deine Versicherung den Preis für das Gesamtpotenzial des Wirkstoffs - also bei Neuroleptika auch ihr Suchtpotenzial - mit.


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