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google, am 17.3. 2002 um 23:07:45 Uhr
fehde

Fehde: in ihr wird in legitimer und geregelter Weise Gewalttätigkeit ausgeübt, um einen Rechtsstreit zu entscheiden. Nach dem germanischen Recht stellt sie das zwischen Verbrecher und Verletzten bestehende Verhältnis der Feindschaft dar, das die Grundlage erlaubter Rachehandlungen bildete.
Fehdehandschuh: Der, der sich beleidigt fühlt, wirft demjenigen, der die Beleidigung ausgesprochen hat, seinen Handschuh hin. Damit wird die Herausforderung zu einer Satisfaktion angezeigt. Nimmt man den Handschuh vom Boden auf, nimmt man die Herausforderung an, wenn nicht gilt man als feige.



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