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google schrieb am 17.3. 2002 um 23:07:45 Uhr überfehde |
Fehde: in ihr wird in legitimer und geregelter Weise Gewalttätigkeit ausgeübt, um einen Rechtsstreit zu entscheiden. Nach dem germanischen Recht stellt sie das zwischen Verbrecher und Verletzten bestehende Verhältnis der Feindschaft dar, das die Grundlage erlaubter Rachehandlungen bildete.
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