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Wie bitte? schrieb am 16.5. 2019 um 18:48:05 Uhr über

digitalsteuer

Jeder, der etwas in den Blaster schreibt, wird prophylaktisch zu Digitalsteuer veranlagt.
Falls der Text doch nicht geklaut ist, kann man diese in einem Digitalstererausgleich vom Finanzamt wieder zurück fordern.


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