Bundeswehrsoldaten werden die Münchner Sicherheitskonferenz am Wochenende bewachen. Ein Einsatz im Inneren sei dies jedoch nicht, sagt das Verteidigungsministerium. Bundeswehrsoldaten im Inneren einzusetzen ist ein lang gehegter Wunsch von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Politisch konnte er ihn bisher nicht durchsetzen, wegen des Widerstands der SPD und des Verbots in der Verfassung. Doch es gibt immer mal wieder Versuche, Fakten zu schaffen und die Grenzen des Möglichen auszutesten. Die Bewachung der Münchner Sicherheitskonferenz am kommenden Wochenende wirkt, als sei sie Teil dieses Plans: 110 mit Pistolen bewaffnete Soldaten werden das Tagungshotel Bayerischer Hof sichern, wie die Bundesregierung am Dienstag auf eine Anfrage der Linken hin mitteilte. Die Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik wird vom Bundespresseamt mit Geld des Verteidigungsministeriums finanziert und findet jedes Jahr im Februar statt. Politiker und Militärs aus aller Welt diskutieren dort und ziehen regelmäßig auch die Aufmerksamkeit von Demonstranten auf sich. 3700 Polizisten sind deswegen in diesem Jahr im Einsatz, darunter auch eine Hundertschaft der Bundespolizei. Der Einsatz von Soldaten zur »Absicherung am Tagungsort« sei dabei »nichts Neues«, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums ZEIT online. Möglicherweise sei dies bisher »noch nicht so bewusst geworden«. Die Frage, ob die Soldaten jedes Jahr bewaffnet sind, entzog sich der Kenntnis des Ministeriums. Beim Bundesinnenministerium wusste man von solchen Einsätzen nichts und verwies darauf, dass es sich um eine Ländersache handele. Doch auch beim bayerischen Staatsministerium des Inneren war man über den Fakt verwundert. Um Amtshilfe, die das Grundgesetz erlaubt, handelt es sich also offenkundig auf keinen Fall. Die Verfassung untersagt generell den Einsatz von Soldaten im Inland. Die Ausnahmen sind klar geregelt: Lediglich bei Katastrophen oder wenn die Polizei mit einer Sicherheitslage überfordert ist, dürfen die Länder die Bundeswehr um Amtshilfe bitten. Für die Dauer der Konferenz nutzt die Regierung nun einen juristischen Kniff: Der private Veranstalter, die Sicherheitskonferenz, übertrug der Bundeswehr das Hausrecht in dem Hotel, welches diese auszuüben gedenkt – im Zweifel mit Gewalt. Wie die Regierung auf die kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei mitteilte, werden die Soldaten ihre Dienstwaffen des Kalibers neun Millimeter tragen. »Das ist kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren«, sagte jedoch die Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Die Bundeswehr dürfe laut einem Gerichtsurteil »zur Wahrnehmung von Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit« eingesetzt werden. Und um eine solche Aufgabe handele es sich. Alles klar? Klaus-Uwe Benneter, Innenpolitikexperte der SPD-Fraktion, ist da ganz anderer Meinung. »Natürlich ist das ein Einsatz im Inneren«, sagte er ZEIT online. Es sei ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz und im Übrigen »ein starkes Stück«, seien doch sogar mehr Soldaten als Bundespolizisten im Einsatz. Schließlich handele es sich nicht um eine Veranstaltung der Bundeswehr. Dass dies offenbar schon seit Jahren geschehe, mache es nicht besser. Es ist zumindest ungewöhnlich, dass bewaffnete Soldaten ein ziviles Objekt schützen. Beim G8-Gipfel in Heiligendamm, wo ebenfalls Soldaten Sicherheitsaufgaben übernommen hatten, waren sie sämtlich unbewaffnet. Die Waffen ihrer mit Kameras bestückten Spähpanzer beispielsweise waren entfernt worden, die Gefährte selbst schützten Polizisten. Schon dieser Einsatz löste eine heftig Debatte aus, auch darum, dass der Passus im Grundgesetz zu unklar formuliert ist. »Das Beispiel München zeigt«, sagte Benneter, »wie notwendig es ist, Einhalt zu gebieten und eine restriktive Regelung zu finden.«
|