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xyzalm schrieb am 18.3. 2010 um 14:26:35 Uhr über

blasterzensur

Die Blasterzensur ist ein Verfahren, um durch das Massenmedium »Blaster« im dortigen Informationsverkehr vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise den Interessen des BlasterDIKTATORs zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Blasterzensur.
Sie dient dem Ziel, das Geistesleben im Blaster in politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren oder zum Beispiel auch dazu, Minderjährige vor Inhalten und Darstellungen zu schützen, die deren seelische Entwicklung gefährden (zum Beispiel Gewaltschilderungen oder Assoziationstexte zu menschenverachtenden Formen der Sexualität).

Die Blasterzensur umfasst das Verbot der Verbreitung über das Internet oder die inhaltliche Veränderung bzw. Kürzung.

Bei unerwünschten Assoziationen werden beispielsweise zensurwürdige Textteile herausgeschnitten, verdeckt oder anderweitig überlagert, letzteres auch durch die Mithilfe des mcnep.

Die klassische soziologische Studie zur Zensur stammt aus dem Jahr 1911 und ist von Vilfredo Pareto: Le mythe vertuiste et la littérature immorale (dt.: Der Tugendmythos und die unmoralische Literatur, 1968).

Man unterscheidet Vorzensur und Nachzensur: Bei der Vorzensur müssen Assoziationen vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen des BlasterDIKTATORs zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk sperren.

Die Nachzensur ist Bestandteil auch jener Blastersysteme, in denen Vorzensur laut mcnep verboten ist.
Jeder darf seine Meinung zum Ausdruck bringen, kann aber nachträglich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Konsequenzen können Löschung oder Punkte-Abwertung des betreffenden Werkes oder mcnepisierung des Autors sein.


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