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mcnep, am 15.10. 2004 um 08:51:10 Uhr bestechlichkeit |
Daß im Regelfall der Bestechende mit ungleich höheren Strafen als der Bestochene zu rechnen hat, wollte mir früher nie einleuchten, doch inzwischen denke ich schon, daß den Fallensteller eine ungleich höhere Schuld trifft als den Vogel, der auf den Leim geht. |
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