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Floz schrieb am 1.2. 2001 um 20:02:06 Uhr überbeschweren |
Heute üble Klausur geschrieben. Zu Lernen das Buch »Gerichts- und Behördenterminologie« von Ulrich Daum benutzt. In diesem Buch steht auf Seite 50 zu lesen: » Anschlußbeschwerde ist die Beschwerde, die der Beschwerdegegner einlegt, nachdem der Beschwerdeführer Beschwerde eingelegt hat.«
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