>Info zum Stichwort benutzen | >diskutieren | >Permalink |
JMK schrieb am 6.12. 2010 um 14:57:28 Uhr überbenutzen |
Man kann andere von der Benutzung des Eigenen Eigentums ausschließen ... neben dem Zivilrecht sagt das auch Art 14 I unseres Grundgesetzes.
|
User-Bewertung: / |
Was kann man tun, wenn »benutzen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »benutzen« | Hilfe | Startseite | |
0.0070 (0.0051, 0.0005) sek. 853671069 |