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Hugo schrieb am 18.1. 2014 um 19:22:26 Uhr über

beischlaf

Juristisch unterscheidet man zwischen:

1) „Beischlaf“, oft auch die ältere BezeichnungBeiwohnungsteht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
2) „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlungist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. In Österreich fällt nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs seit 1990jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetrationdarunter, damit auch anale Penetration mit Fingern und Gegenständen.


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