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Smötsch & Walter schrieb am 11.10. 2006 um 11:48:28 Uhr überbehilflich |
Der Bundesrat hat eine Initiative des Landes Baden-Württemberg beschlossen, finanzielle Hürden für die Einreichung von Klagen aufzustellen. Hintergrund sind die ca. hunderttausend Klagen gegen Verfügungen zu Zwangsumzügen. So sollen bei Sozialgerichtsverfahren zukünftig im Voraus 75 bis 225 Euro fällig werden, ohne die ein Verfahren nicht eröffnet wird. Kurzum: Wer kein Geld hat, soll auch kein Recht haben. |
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