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quimbo@hotmail.com schrieb am 13.5. 2001 um 14:19:45 Uhr überbehaupten |
wird zur Lüge, wenn es eindeutig widerlegbar ist, und wird weiterführend zu einem Straftatbestand, wenn es zur Vertuschung von schädigenden und fehlerhaften Handlungen benutzt wird. |
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