Gilt die, von einem begattenden Begatter Begattete nach erfolgreich erfolgter Begattung automatisch als dessen Gattin, bis sie die Begattung durch einen anderen Begatter zuläßt bzw. wünscht?
Wessen Gattin ist eine, nach häufiger Begattung durch wechselnde Begatter lechzende Begattungswillige, oder ist sie einfach nur die Begattete ihrer Begatter?
Muss eine, zur schlichten Lustbefriedigung von einem begattenden Begatter Begattete diesen nach der erfolgten Begattung als ihren Gatten akzeptieren oder steht diesem auch künftig nur die Bezeichnung »einmaliger Begatter von .....«, zu?
Wie sieht es aus wenn eine Begattung zum Zweck der Fortpflanzung nicht erfolgreich war, handelt es sich dann in der Tat um eine Begattung oder nur den Versuch einer Begattung?
Gilt der begattende Begatter dann weiterhin als Gatte bzw. Begatter der Begatteten oder ist er künftig der Begattungsversucher?
Die Begattung der begattungswilligen Gattinnen durch die begattungsfähigen begattenden Begatter oder Gatten ist zu den Stoßzeiten uneingeschränkt möglich.
Um den Begattungserfolg zu gewährleisten ist vor der Begattung für eine begattungsfreundliche und begattungsfördernde Atmosphäre zu sorgen um die Begattungsbereitschaft der zu Begattenden und des begattenden Begatters zu fördern.
Wie verhält es sich bei der gleichgeschlechtlichen Begattung, wobei in diesem Fall ja sowieso keine Begattung zum Zweck der Arterhaltung der Gattung möglich ist.
Trotzdem kann ein Begatter versuchen einen zweiten Begatter zu begatten jedoch ohne das eigentliche Begattungsziel, die Fortpflanzung, zu erreichen.
Ebenso verhält es sich wenn eine Gattin oder Begattin von einer zweiten Gattin oder Begattin begattinnt wird. Die Begattinnenbegattung dient nur dem bloßen Lustgewinn der Begattinnten.
Da wird man ja ganz begattert, äääähm, verdattert.
Viel Spaß beim begatten wünscht s´Glückskekserl,
beglückend beglückt vom beglückend bestückten Beglücker ;-))
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