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FlaschBier schrieb am 31.1. 2007 um 20:38:14 Uhr über

beantragen

(Fast) Alles muss man in Deutschland beantragen. Obwohl mein Antrag auf Befreiung der Fernsehgebühr von der GEZ für den Zeitraum der Belieferung mit ALGII-Geld genehmigt wurde, muss ich danach wieder einen neuen stellen (solange halt der Bezug von ALGII weiterläuft). Die Befreiung wird NICHT automatisch von der GEZ gestellt! Weil ich einmal meinen neuen Bescheid von der Agentur für Arbeit zu spät erhielt, darf ich nun für einen lumpigen Monat GEZ-Gebühren zahlen. Den in den AGB der GEZ heisst es eindeutig, dass der entsprechende Antrag VOR dem MOnat, in dem die Freistellung gewährt wird, der GEZ beglaubigt (Stempel vom Amt) vorliegen muss! Nicht dass ich vielleicht falsch verstanden werde: ich hatte absolut keine Probleme damit, früher meine GEZ-Gebühren zu entrichten, solange ich noch am arbeiten war und das Geld in Strömen floss... Nun, da mir nur ein Bruchteil dessen genehmigt wird, was ich für ein sinnvolles Leben als nötig erachte, besitze ich keine Unzen mehr, die öffentlich-rechtlichen für ihr schweres Werk zu entlohnen. Solange ich den Weg zum Bürgerbüro noch finde, werde ich auch zukünftig alles beantragen...



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