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Celeste schrieb am 24.7. 2010 um 11:07:05 Uhr über

ausstopfen

es wurde auch schon ernsthaft darüber nachgedacht und entsprechend hinterfragt, ob es theoretisch möglich wäre, einen Verstorbenen hinterher auszustopfen auszustopfen und in der Wohnung zu belassen. In einer Vitrine beispielsweise oder neben der Schrankwand im Wohnzimmer.
Natürlich abstrus, technisch sehr aufwendig und kostspielig und im übrigen rechtlich in Deutschland nicht tragbar.
Und was wäre überhaupt, wenn man eines Tages dem so präparierten Angehörigen überdrüssig, oder es leid wäre das makabre Exponat regelmäßg abzustauben.
Wohin mit dem unzerfallbarem Leichnam.
In die Rumpelkammer vielleicht oder doch noch beerdigen.
Letzterem stände nun wiederum die Bestattungsordnung entgegen, wonach auf dem Friedhof nichts unverottbares in die Erde darf, sondern nur was spätetsens bis Ablauf der Liegezeit vollständig zerfallen ist.

Bliebe also nur eine teure Gruft als letzte und entgültige Ruhe.
Oder doch die Abstellkammer. Der werte Verblichene könnte dann während längerer Abwesenheit der Bewohner sichtbar hinter einem Fenster aufgestellt werden, um potientielle Einbrecher abzuschrecken.
Und wohl dem der über Ländereien oder einen großen Garten verfügt. Stichwort Vogelscheuche.



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