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Tobias schrieb am 30.1. 2017 um 23:14:23 Uhr überarschärztliches-Gutachten |
Ohne ein arschärztliches-Gutachten guckt ein veritabler Arschbehandlungssachverständiger oder ein anerkannter Hinternspezialist deinen Arsch gar nicht erst an. Deshalb beim Verdacht auf eine Arscherkrankung immer zuerst zum Arschmediziner in die nächstgelegene Arschheilkundepraxis. Nur dort bekommst du bei Bedarf auch ein hochwirksames Arschschmerzenunterdrückungsmedikament verschrieben, und das ist oft schon der erste Schritt zur Arschgesundung! |
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