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Indie-Jana, am 5.1. 2014 um 00:58:23 Uhr angepisst |
Die größte Abweichung von den heutigen Verhältnissen bestand wohl in der bei fast allen Handwerken wiederkehrenden Bestimmung, daß kein Meister zur Zeit mehr als einen Lehrjungen halten und nach Abgang desselben ein bis vier Jahre keinen neuen annehmen durfte. War der Zweck der ersteren Bestimmung zunächst darauf gerichtet, daß die Ausbildung des Lehrlings eine vollständige sei, so hatte die letztere Bestimmung den Hauptzweck, eine zu große Ueberfüllung des Handwerkes zu verhindern. Jene erstere Bestimmung wurde für höchst wichtig gehalten; so war in einigen Gewerbe-Ordnungen ausdrücklich vorgeschrieben, daß, wenn in anderen Städten Lehrjungen „unordentlich ihrer zwei, drei oder vier neben einander gelehrt würden und solche hierher kommen, so sollen dieselben hier nicht gefördert oder zur Arbeit zugelassen werden“. Nur den Goldschmieden und den Kürschnern war gestattet, drei Lehrjungen neben einander zu halten. |
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