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Tanna schrieb am 16.2. 2000 um 11:23:22 Uhr über

Zynismus

Während Ironie jederzeit frei Verwendung finden darf, ist vor dem Einsatz von Zynismus ein Waffenschein vorzulegen und die Genehmigung der zuständigen Ortsbehörde einzuholen. Für Sarkasmus gelten die Vorschriften nach §12, Absatz 4 und 6 sinngemäß.


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