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Pferdschaf schrieb am 27.8. 2016 um 17:22:49 Uhr über

Zweitwohnsitz

Drei Eigentümer aus Rostock, Dänemark und Italien nutzen ihre Wohnungen in Berlin zum Teil selbst. In der Zeit, in der sie nicht da sind, wollen sie Feriengäste beherbergen. Dies hatten die Bezirksämter von Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow mit Verweis auf das Zweckentfremdungsverbot verweigert. Sie hatten argumentiert, wenn mit Wohnraum ein höheres Entgelt erzielt werden soll, sei dies kein »schutzwürdiges Interesse«. Ferienwohnungen dürfen wegen des knappen Wohnraums in der Hauptstadt seit Mai 2016 endgültig nicht mehr gewerblich angeboten werden. Wer dennoch ohne besondere Genehmigung vermietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Bussgeld- nein, das kann man nicht so stehen lassen, also doch wieder BUẞGELD ! Wer Eigentum hat, muss büßen. Büssen. Büsset !





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