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Wenkmann schrieb am 1.3. 2003 um 17:27:50 Uhr über

Zwangsstörungen

Dann werde ich mal mit den diagnostischen Kriterien für meine lieben Blasterpatienten beginnen.

Quelle: DSM4, 2001.

Prävalenz: Obwohl früher angenommen wurde, dass die Zwangsstörung in den Allgemeinbevölkerung relativ selten vorkommt, schätzen jüngst durchgeführte epedemiologische Studien die Verbreitung auf 2,5% je Lebenszeit.
Was bedeutet, dass in diesem Augenblick mindestens ein Zwangsgestörter am Blaster hängt.

Gipfel des Auftretensalters: Frau: 6 bis 15, Mann:20 bis 29 Jahre.

15% berichten eine drastische Verschlechterung des sozialen und beruflichen Lebens.

DIAGNOSTISCHE KRITERIEN FÜR STÖRUNGSFORM 300.3 (Ja, das Irresein ist in Deutschland durchnummeriert und so wird auch darüber gesprochen: Er har 'ne 300.3.)

A: Entwerder Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen, wobei Zwangsgedanken durch 1, 2, 3 und 4 definiert:

1) wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die zeitweise während der Störung als aufdringlich und unangemessen empfunden werden und die ausgeprägte Angst und großes Ungehagen zur Folge haben.

2) die Gedanken, Impulse und Vorstellungen kreisen nicht um reale Lebensprobleme

3) die Person versucht die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen zu ignorieren oder zu unterdrücken oder sie mit bisweilen skurilen Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren.

4) die Person erkennt, das die Gedanken (etc) Produkte des eigenen Geistes sind und nicht angemessen!

Definition der Zwangshandlung

1) wiederholte Verhaltensweisen (z,B Händewaschen, Ordnen (männlich), Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (z.B. Beten (hallo Herman, zählen, Wörter leise wiederholen) zu denen sich die Person als reaktion eines Zwangsgedankens oder einer streng selbstauferlegten Regel, gezwungen fühlt.

2) diese Handlungen dienen dazu, das Unwohlsein zu verhindern oder zu reduzieren, oder gefürchtete EReignisse oder Situationen vorzubeugen (Ich muß jetzt genau 24 mal bis 1000 zählen, sonst sterben meine Kinder)
Diese Verhaltensweisen sind deutlich übertriben.

B. Zu irgendeinem Zeitpunkt der Störung erkennt die Person, das sie sich irreal verhält!

C. Die Störung muß erhebliche Belastungen verursachen, um abrechenbar zu sein.

D. Falls eine Achse 1 Störung vorliegt (z.B Eßstörung), so geht der Zwang darüber hinaus.

E. Schuld an der Störung sind keine Substanzen (LSD), oder ein medizinischer Krankheitsfaktor.

Von mir in die Blasterklapse eingewiesene Böasterianer: Dexter EM, hermann (?)




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