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0821 schrieb am 29.8. 2005 um 00:50:29 Uhr über

Zwangsmitgliedschaft

ist eine obergeile einrichtung der handwerkskammern.
die beitraege, fuer die man als gegenleistung
allenfalls eine zeitung erhaelt, sind vollgerichtsvollziehbare einnahmen.
sicher wie bei bertelsmann.

fuern einmannunternehmen sind das schlappe
250 euronen im jahr je nach der letzten einkomensteuerklaerung vor drei jahren.

die jungs vom finanzamt teilen der handwerkskammer mit, wie hoch die einkommensteuer war, daraufhin wird nach drei jahren der messbetrag von der handwerkskammer festgelegt und abkassiert.
geil das. doch wirklich.


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