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Roman schrieb am 4.11. 2012 um 15:43:28 Uhr über

Zuchthaus

In der Schweiz gab es bis in die 70er das »schwere Zuchthaus« als Ersatzstrafe für die Todesstrafe.
»Schweres Zuchthaus« wurde ausnahmslos bei zu mehrfach »lebenslänglich« Verurteilten angewandt.
Es bedeutete die Unterbringung in einer kargen Zelle ohne Tageslicht,nur wöchentlichen einstündigen Hofgang,regelmäßige »verschärfte« Bettstatt,mindestens einen monatlichen Fasttag,mindestens einmal monatlich die dreitägige Isolation in der abgedunkelten Zelle und das Tragen von Fußeisen.


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