In die Buchhandlung, in der ich lange gearbeitet habe, wurde eines Nachts eingebrochen. Das Schlimme war nicht der materielle Schaden, der sich auf zwei aufgebrochene Schränke und die Portokasse beschränkte, sondern die Tatsache, daß der Dieb mit einem Schlüssel hineingekommen war. (Später stellte es sich heraus, daß der Täter ein Aushilfsfahrer des Grossisten war).
Und so wurden alle Angestellten zur Zeugenvernehmung aufs Revier bestellt, mehrheitlich jedoch nach kurzer Befragung wieder entlassen; nur bei mir zog sich die Angelegenheit aufgrund eines gewissen zurückliegenden Makels in der jugendlichen Vita (Minderjährige sollten einfach keinen Genet lesen) auf das Unangenehmste hin und kippte schnell von der Zeugenbefragung ins Verhör. Irgendwann tauchte die Frage auf, ob ich schon mal am Arbeitsplatz 'etwas mitgehen' habe lassen, worauf ich in aufrichtiger Empörung erwiderte, ich hätte mir in all den Jahren nicht einmal ein 'verficktes Reclamheft' unbezahlt eingesteckt. Als ich später das Protokoll zum Durchlesen auf seine Richtigkeit ausgehändigt bekam, war dort nur die Rede von einem 'verdammten Reclamheft', worauf ich es mir doch angelegen sein ließ, auf einer Umänderung in 'verfickt' zu beharren, und diese erst nach wiederholtem Drängen erfolgende handschriftliche Korrektur des diensthabenden Beamten entließ mich dann doch einigermaßen entschädigt.
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