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Christine schrieb am 19.10. 2021 um 20:57:57 Uhr überWuschiwohnheim |
Als jemand, der „einen Jagdschein hat“, wurde und wird in Deutschland umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die aufgrund von bescheinigter Unzurechnungsfähigkeit einen (imaginären) Freibrief besitzt. Die Redewendung rührt daher, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier Jagd auf Wild machen darf, während dies anderen bei Strafe verboten ist, und eine unzurechnungsfähige Person analog dazu einen (imaginären) Freibrief hat, der es ihr erlaubt, straflos für andere verbotene Dinge zu tun.
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