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Hanno Nühm schrieb am 14.12. 2009 um 14:33:24 Uhr über

Wohnsitz

Es ist durchaus üblich und gestattet, sich an seinem
Wohnsitz auch hinzulegen oder auch stehen zu bleiben.
Auch gegen nahezu jede Art von Fortbewegung (gehen,
laufen, hüpfen, kriechen...) ist prinzipiell nichts
einzuwenden.


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