"Die erste und grundlegende völkerrechtliche Vereinbarung des Weltraumrechts ist der Weltraumvertrag von 1967, dem derzeit 102 Staaten, darunter auch Deutschland, angehören.
Ob Waffensysteme, die nur einen Teil der Flugstrecke im Weltraum zurücklegen, um zu ihrem Ziel zu gelangen (ballistische Raketen mit Nuklearsprengkörpern oder militärische Aufklärungssatelliten) erlaubt sind, ist zwischen den Vertragsstaaten umstritten. Die Grenze zwischen Luft- und Weltraum selbst ist nicht definiert.
Der Weltraumvertrag legt auch die Haftung für Schäden durch Weltraumaktivitäten fest. Staaten, die einen Weltraumgegenstand in den Weltraum starten, starten lassen oder ihr Territorium oder ihre Anlagen für Starts zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich unbegrenzt für Körper- und Sachschäden, die ein solcher Gegenstand auf der Erde, im Luftraum oder im Weltraum verursacht, wenn diese auf fahrlässigem Handeln beruhen (vgl. auch Weltraumhaftungsübereinkommen)"
Den Mondvertrag von 1979, mit speziellen Regelungen über die Nutzung des Monds und der eventuellen Ausbeutung seiner Naturschätze, haben dagegen bislang lediglich nur 15 Staaten ratifiziert.
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_5BBA1EDF944D7AAEF7551E63DB538828/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Einzelfragen/Weltraumrecht/Uebersicht_node.html
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