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Ingo-Wolf Kittel, am 16.12. 2010 um 20:01:23 Uhr Willensfreiheit |
Bei noch nicht ausgebildeter wie bei eingeschränkter Willensfähigkeit kann man immer noch wie ein Kleinkind reflexhaft »reagieren«: aufgrund angeborener oder gelernter Reflexe - außer man ist wie das Wort schon besagt »ohnmächtig«. |
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