Wettvertrag zwischen ******* und *****
a) Am 1. Juni dieses Jahres um 12.00 Uhr muß das Stichwort ******* seit mindestens 24 Stunden in der Statistik der meistassoziierten Stichworte auftauchen. Der Wettbieter verpflichtet sich, keinerlei manipulative Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu befördern.
b) Diese Zeitregelung gilt nur dann, wenn das Stichwort ******* spätestens am 26. 5. dieses Jahres durch Google gelistet wurde, anderenfalls ist der Stichtag sechs Tage nach der ersten Googlelistung anzusetzen.
c) Dem Wettsteller ist es erlaubt, bis dahin weitere Einträge unter dem Stichwort vorzunehmen, um seine Attraktivität in einem statthaften Maß zu erhöhen, er verpflichtet sich jedoch, nicht zu spammen, zu copypasten oder extrem pornographische oder mit irreführenden Reizworten arbeitende Assoziationen zu verwenden.
d) Der Wettsteller hat das Recht, dieses Stichwort gegebenenfalls durch Selbstbewertung vor dem Abrutschen unter -3 Punkte zu bewahren, was unter Umständen die Googlelistung gefährden würde.
e) Im Falle der Nichtlistung des Stichworts zum fraglichen Stichtag verpflichtet der Wettsteller sich, innerhalb einer Woche seine Wettschuld, die in einer vom Wettannehmer zu bestimmenden Flasche eines alkoholischen Getränks besteht, zu begleichen, wenn irgend möglich durch persönliche Überbringung. Im Falle der Listung erhält der Wettsteller eine vom Wettannehmer selbstgedrehte Zigarette, aufgrund der größeren Mobilität des Wettstellers bietet dieser die persönliche Abholung an, jedoch wäre auch ein Treffen in ********** möglich.
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