>Info zum Stichwort Wehrkraftzersetzung | >diskutieren | >Permalink |
Peter K. schrieb am 11.2. 2007 um 12:55:34 Uhr überWehrkraftzersetzung |
Abs. 1: Wer es unternimmt, die Gedanken der Grund- und Menschenrechte sowie der Völkerverständigung öffentlich herabzuwürdigen, wird mit Freiheitstrafe von einem Jahr bis fünf Jahren bestraft.
|
User-Bewertung: +1 |
Was kann man tun, wenn »Wehrkraftzersetzung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Wehrkraftzersetzung« | Hilfe | Startseite | |
0.0052 (0.0022, 0.0014) sek. 859045019 |