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urgs, am 21.12. 2005 um 21:57:41 Uhr Wehrdienstverweigerer |
Genaues Nachlesen in der Verfassung und dem Gesetz offenbart einem sehr schnell, dass es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) kein generelles Recht zur Wehrdienstverweigerung gibt. Man kann den Dienst unter Waffen aus Gewissensgründen verweigern. Das ist alles. Im Verteidungsfall steht jeder unter Befehl, gemäß den gesetzlichen Altersbeschränkungen. Nebenbei können auch Frauen herangezogen werden. Die immer noch beliebten Kurse zur Schwesternhelferin machen dienstpflichtig. Auch ohne Gelöbnis. |
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