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Festus schrieb am 10.2. 2005 um 19:03:13 Uhr über

Warhaftigkeit

Was sagt Koran über Zinsen?




Am Anfang möchte ich sagen das diese Seite mir sehr gefallen hat. Ich bin darauf per Zufall gekommen und Seitdem lese ich täglich mehrere Beiträge.
Es hat mir gefallen über Silvio Gesell zu lesen und durch eure Beiträge habe ich auch manche Sachen im Koran besser verstanden. Vor ca. 1400 Jahre wurde der Koran offenbart mit klaren Verbot zu Praktiken mit Zinsen.
Es gibt auch z.Z. Versuche in der Islam. Welt Zinslose Banken und Sparkassen durchzusetzen aber sie werden immer wieder National u. International schikaniert.
Ich zeige hier manche Verse aus dem Koran über Zinsen und am Ende werde ich manche Bücher über das Thema erwähnen.
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Was sagt Koran über Zinsen?

In Sure Nr. 2:

Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein,) weil sie sagen: »Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen.« Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört - dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut - die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben. [2:275]
Allah wird den Zins dahinschwinden lassen und die Mildtätigkeit vermehren. Und Allah liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger und Übeltäter ist. [2:276]
Wahrlich, denjenigen, die gläubig sind und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, ist ihr Lohn von ihrem Herrn (gewiss,) und sie brauchen keine Angst haben noch werden sie traurig sein. [2:277]
O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn ihr Gläubige seid. [2:278]
Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allah und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird. [2:279]
Wenn jemand in Schwierigkeiten ist, dann gewährt ihm Aufschub, bis eine Erleichterung (eintritt). Doch wenn ihr mildtätig seid, so ist es besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. [2:280]
Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele das zurückerstattet, was sie erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht geschehen. [2:281]

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig. [2:282]

Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann soll ein Pfand in Empfang genommen werden. Und wenn einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und Allah, seinen Herrn, fürchten. Und unterdrückt das Zeugnis nicht. Und wer es verbirgt, dessen Herz ist wahrlich mit Schuld befleckt. Und Allah ist dessen kundig, was ihr tut. [2:283]
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Sure 3:
O ihr, die ihr glaubt, verschlingt nicht die Zinsen in mehrfacher Verdoppelung, sondern fürchtet Allah; vielleicht werdet ihr erfolgreich sein. [3:130]
Und fürchtet das Feuer, das für die Ungläubigen vorbereitet ist [3:131]
und gehorcht Allah und dem Gesandten; vielleicht werdet ihr Erbarmen finden.
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Sure 4:
und weil sie Zins nahmen, obgleich es ihnen untersagt war, und weil sie das Gut der Leute widerrechtlich aufzehrten. Und Wir haben den Ungläubigen unter ihnen eine schmerzliche Strafe bereitet. [4:161]

Aber denen von ihnen, die ein gründliches Wissen haben, und den Gläubigen, die da an das glauben, was zu dir herabgesandt wurde und was vor dir herabgesandt wurde, und denjenigen, die das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, und denen, die an Allah und an den Jüngsten Tag glauben - ihnen werden Wir einen großen Lohn gewähren. [4:162]
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Sure 30:
Und was immer ihr auf Zinsen verleiht, damit es sich mit dem Gut der Menschen vermehre, es vermehrt sich nicht vor Allah; doch was ihr an Zakah entrichtet, indem ihr nach Allahs Antlitz verlangt, sie sind es, die vielfache Mehrung empfangen werden. [30:39]
Allah ist es, Der euch erschaffen hat, und dann hat Er euch versorgt; dann wird Er euch sterben lassen, und dann wird Er euch wieder lebendig machen. Ist etwa unter euren Göttern einer, der davon etwas vollbringen könnte? Gepriesen sei Er und Hoch Erhaben über das, was sie anbeten! [30:40]
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Bücher über Islam. Wirtschaft, Zahka (Pflichtabgabe), Zinsen ...
- Zinslose Sparkassen
Eine Entwicklungsprojekt im Nil-Delta.
Ahmed El Naggar
Al-Kitab Verlag Köln
ISBN 3887940008

- Literatur zur Islam. Ökonomik
in Englisch und Deutsch
Volker Nienhaus
Al-Kitab Verlag Köln
ISBN 3887940024
- Islam - Leitbilder der Wirtschafts- u. Gesellschaftsordnung
Axel Köler
Al-Kitab Verlag Köln
ISBN 3887940016
- Handbuch der Zakah
u. der Islam. Wirtschaftslehre
Muhammad Rassoul
Islamische Bibliothek Köln


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