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Dieter Meier schrieb am 1.4. 2004 um 17:22:43 Uhr über

Vorwegnahme

Vorwegnahme eines Antragsformulars zur Bescheinigung der Korrektheit der sachlichen Angaben des Antragssteller hinsichtlich seiner Geeignetheit, dem weiteren Prozeßverlauf des beschleunigten Genehmigungsverfahrens nach
§3, 2 a der GfrVO in der Fassung von 1988, durch geistige und körperliche Unversehrtheit beiwohnen zu können.




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