Münden: Christian M., ein zu seiner Zeit angesehener lutherischer Theologe, geb. am 13. Aug. 1684 in Burg auf Femern, wo der Vater Landesinspector war, † am 9. August 1741 zu Frankfurt a. M. Auf dem Gymnasium zu Lübeck vorgebildet, bezog er 1701 die Universität Kiel, um sich aus Herzenstrieb der Theologie zu widmen. 1705 begab er sich nach Leipzig, wo er bald die Magisterwürde erlangte. Er hielt bereits Collegien über das alte Testament, als plötzlich der Einfall der Schweden ihn zur Flucht nöthigte. In Göttingen fand er nach einiger Zeit freundliche Aufnahme und war daselbst 1708–1716 als Professor der griechischen und hebräischen Sprache am Gymnasium thätig. Rasch erlangte er durch Programme und Abhandlungen mancherlei Art einen Namen in der gelehrten Welt. Unter anderem schrieb er ein Etymologicum sacrum zum neuen Testament. Indessen ging er 1716 vom Schulfach zum Predigtamt über, nachdem er zum Pastor an der St. Johanniskirche in Göttingen ernannt worden war. 1727 erhielt er einen Ruf als ordentlicher Professor der Theologie nach Helmstädt, wo er die Licentiatenwürde sich erworben hatte und empfing zugleich das Doctordiplom. Mit großer Freudigkeit gab er sich nun der ihm besonders zusagenden akademischen Lehrthätigkeit hin. Unter den Schriften dieser Zeit, die meist in das Gebiet der Exegese und der Symbolik einschlagen, ist die wichtigste: „Selectae theses theologicae universam doctrinam christianam exhibentes“, Helmstädt 1730, ein kurzes Compendium der Dogmatik und Ethik, wesentlich im Geiste lutherischer Rechtgläubigkeit abgefaßt, von ähnlichen Lehrbüchern der Zeit nur durch Betonung der Bundesidee (im Sinn der Föderaltheologie des reformirten Theologen Coccejus) sich unterscheidend. 1730 erging an ihn ein Ruf nach Frankfurt a. M., dem er Folge leistete, wiewohl er nicht leichten Herzens der akademischen Thätigkeit entsagte. Dort war er anfangs Pfarrer an St. Katharinen und Consistorialrath, wurde aber bereits 1732 nach dem Tode des trefflichen Pritius Senior des Predigerministeriums und Hauptprediger an der Barfüßerkirche. In dieser Stellung hat er, ein Mann „mächtig der Schrift“, wie der ehrende Nachruf der Collegen ihn nannte, durch Predigt und Katechese einen bedeutenden Einfluß ausgeübt und durch sein besonnenes Auftreten, sowie seine zwischen Orthodoxie und Pietismus vermittelnde Haltung, mit dazu beigetragen, einer Separation innerhalb der lutherischen Gemeinde vorzubeugen. Von seinen mit Sorgfalt ausgearbeiteten, klaren und praktischen Predigten theilte er lange Zeit hindurch regelmäßig am Beginn des Kirchenjahres die zu behandelnden Texte nebst den Dispositionen und am Schlusse einen kurzen Abriß des Inhalts mit (von Advent 1730–38). Lebendiges Interesse zeigte er an der Mission, besonders unter Israel. Eine cause célèbre bildete das Vorgehen des kaiserlichen Fiscus gegen M. Auf Anklage des kaiserlichen Gesandten wurde er wegen der 1737 von ihm veranstalteten Ausgabe der als „Lästerschrift“ bezeichneten schmalkaldischen Artikel, sowie wegen der über diese symbolische Schrift gehaltenen 24 „constitutionswidrigen“ Predigten zu einer Strafe von 20 Mark Gold verurtheilt und die Confiscation jener Ausgabe gefordert – ein unerhörtes Verfahren, gegen welches erst der Senat der Stadt und dann das Corpus evangelicum kräftig und schließlich mit Erfolg ihn schützte. Für die Frankfurter Localgeschichte bedeutend war die Herausgabe der „Frankfurtischen Religionsverhandlungen zwischen den Reformirten und dem Rath“, Frankfurt 1735, zu welcher ihn der Reformirten Bitte um freie Religionsübung veranlaßte, gegen welche er, wie nachmals Fresenius, trotz seiner sonstigen Milde Protest erhob; sowie die Dankpredigt am 3. Jubelfest der Buchdruckerkunst, der ein von Klettenberg nach Münden’s Tod vollendeter „Historischer Bericht von denen ersten Erfindern dieser Kunst, den Frankfurtischen Buchdruckern und dem dritten Buchdrucker-Jubelfest“ (Frankfurt 1741) sich anschließt.
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