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Lukas der Suchende schrieb am 24.9. 2009 um 21:13:22 Uhr überVollnarkose |
Der Unterschied zwischen einem Juristen und einem Volljuristen ist ja der, daß ein Volljurist auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, der Jurist (erst mal) nur das erste.
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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