>Info zum Stichwort Vollnarkose | >diskutieren | >Permalink 
Lukas der Suchende schrieb am 24.9. 2009 um 21:13:22 Uhr über

Vollnarkose

Der Unterschied zwischen einem Juristen und einem Volljuristen ist ja der, daß ein Volljurist auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, der Jurist (erst mal) nur das erste.
Da frage ich mich nun: ist das bei Narkosen ebenso? Muß eine Narkose auch das zweite Staatsexamen bestanden haben, um sich Vollnarkose nennen zu dürfen?


   User-Bewertung: +1
Oben steht ein nichtssagender, langweiliger Text? Bewerte ihn »nach unten«, wenn Du Bewertungspunkte hast. Wie geht das?.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Vollnarkose«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Vollnarkose« | Hilfe | Startseite 
0.0030 (0.0010, 0.0006) sek. –– 849664348