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Felix schrieb am 23.3. 2009 um 15:29:26 Uhr über

Volljährigkeit

Ich finde, daß Timo, der vorgeschlagen hat, daß man erst mit 21 Jahren volljährig werden sollte, schon recht hat. Wenn ich nur an die volljährigen Schüler denke, die sich selbst ihre Entschuldigungen bei Fehlzeiten schreiben können - das ist doch fast schon ein Widerspruch in sich.
Ein anderer Punkt: 18-20jährige Straftäter werden mittlerweile fast auschließlich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das mag seine Berechtigung haben, aber dann sollte man so konsequent sein, und 18-, 19- und selbst 20jährige eben auch per Gesetz noch als minderjährig behandeln.
Ich glaube, ein wesentlicher Grund dafür, daß man seinerzeit die Volljährigkeit auf 18 Jahre herabgesetzt hat, war der, daß junge Männer mit 18 wehrpflichtig werden, und daß man eben diesen Mißstand beseitigen wollte (denn es geht nun wirklich nicht, jemanden als minderjährig anzusehen, dann aber in Kasernen zu stecken).
Allerdings finde ich nicht, daß junge Männer bei einer Anhebung der Volljährigkeit auf 21 Jahre erst mit 21 Jahren wehrpflichtig werden sollten. Man sollte vielmehr die Wehrpflicht in die Tonne treten - denn da gehört sie schon lange hin.


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