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at work schrieb am 25.8. 2006 um 10:20:05 Uhr überVerzehr |
Der Verzehr von Menschen ist nur bei beidseitiger Zustimmung, einer notariell beglaubigter Verzehrs-Erklärung und einem psychologischen Gutachten, das den Vollbesitz der geistigen Kräfte bei bei beiden Pareien attestiert, erlaubt. |
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