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Peter K. schrieb am 13.1. 2006 um 20:25:47 Uhr über

Verwaltungsakt

Eine grundsätzlich nicht formbedürftige Maßnahme einer Behörde im Einzelfall mit Regelungscharakter und Aussenwirkung - so jedenfalls nach § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Mich jedenfalls hat das Wort »Verwaltungsakt« schon immer an »Geschlechtsakt« erinnert. Diejenigen Menschen, die beides mit einer gewissen Wollust auszusprechen pflegen, verwenden diese Worte auch regelmässig synonym.


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