>Info zum Stichwort Versammlungsraum | >diskutieren | >Permalink |
Dipl Ing schrieb am 15.8. 2012 um 13:00:40 Uhr überVersammlungsraum |
Die vorübergehende Verwendung von Räumen für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern ist nach § 47 Versammlungsstättenverordnung in folgendem Fall bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen:
|
User-Bewertung: / |
Wenn Du mit dem Autor des oben stehenden Textes Kontakt aufnehmen willst, benutze das Forum des Blasters! (Funktion »diskutieren« am oberen Rand) |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Versammlungsraum« | Hilfe | Startseite | |
0.0030 (0.0012, 0.0006) sek. 850003162 |