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wauz schrieb am 22.11. 2004 um 12:47:59 Uhr über

Verpflichtung

Eine Verpflichtung kann von außen kommen, wie zum Beispiel die Wehrpflicht. Diese Verpflichtung entsteht durch das Gesetz. Eine Verpflichtung kann auch durch einen Vertrag zu Stande kommen. Ein »Do ut des« muss nicht immer materielle Gegenstände betreffen. Eine Verpflichtung kann weiterhin durch Sitte und Moral, oder aber durch das Gewissen entstehen. So kann auch Verpflichtung gegen Verpflichtung stehen. Wiederum ist die Wehrpflicht hier ein gutes Beispiel: Das Gesetz verpflichtet zum Wehrdienst, das Gewissen verpflichtet einige, auf keinen Fall Wehrdienst unter Waffen zu leisten. Zum Glück hat hier unsere Verfassung eine gute Entscheidung getroffen: das Gewissen geht vor. Leider wird das zunehmend mißbraucht. Dass diese selbsternannten Sinnstifter und Pseudo-Pazifisten einen Riesen-Schaden anrichten, ist leider nicht allgemein bewusst: Es ist nämlich wirklich wichtig, dass bei den Adlern Leute sind, die nicht mit Hurra in jedes militärische Abenteuer ziehen. Die beste Armee ist immer noch die, die in ihren Kasernen bleibt und da Rumtata Tschingbum macht.


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